PädExpert in der Praxis

Die Konsultation eines spezialisierten Kinder-und Jugendarztes oder eines Facharztes erfolgt nach ausdrücklicher Zustimmung des Patienten beim hausärztlich tätigen Pädiater. Dieser kann aus einem – durch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) vorgegebenen – Expertengremium auswählen und so das gewünschte Online-Konsil starten. Dabei wird der Status des Patienten in vorgegebenen Formularen eingetragen und zusammen mit der jeweiligen Fragestellung an den Experten gesendet. Es besteht für den angefragten Experten auch die Möglichkeit, z.B. für eine Beurteilung weitere notwendige Informationen oder Untersuchungen beim hausärztlich tätigen Arzt anzufordern.

Das Konsil wird durch den "Hausarzt" beendet, wenn die Fragestellung ausreichend beantwortet wurde oder eine bestehende Verdachtsdiagnose bestätigt wurde. Der konsultierte Experte kann auch eine Vorstellung bei einem Facharzt vorschlagen, wenn der Fall für das Online-Konsil zu komplex wird und eine direkte Arztkonsultation geboten scheint. PädExpert kann damit eine wichtige Steuerungs-Funktion für notwendige fachärztliche Konsultationen haben.

Teilnahmebedingungen für Ärzte

PädExpert steht allen (niedergelassenen) Kinder- und Jugendärzten zur Verfügung. Weitere Informationen zum Zugang, bspw. für in einer Klinikambulanz tätige Pädiater, erhalten Sie hier.

Um PädExpert als Kinder- und Jugendarzt nutzen zu können, müssen Sie Mitglied des BVKJ sein. Außerdem wäre eine Registrierung bei Kinderaerzte-im-Netz sinnvoll, um von interessierten Eltern und Patienten auch als Teilnehmer von PädExpert gefunden zu werden.

Daneben sollte es mindestens einen Arbeitsplatz mit Internetverbindung in Ihrer Praxis geben, damit Sie schnell und ohne Umweg in die telemedizinische Bearbeitung Ihrer Fälle einsteigen können.

Teilnahmebedingungen für Ihre Patienten

Damit Sie einen Experten zu einer Fragestellung eines Ihrer Patienten konsultieren können, muss die Krankenversicherung Ihres Patienten an PädExpert teilnehmen. Die aktuelle Liste aller teilnehmenden Kassen finden Sie hier.

Weitere Einschränkungen für die telemedizinische Behandlung Ihrer Patienten, insbesondere bei mehrfacher Konsultation eines Experten zu einem Patienten, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Verträgen der entsprechenden Krankenversicherung.